Die Sachgebiete - Betreuungsrecht
Wir stellen unser Know-how in Ihre Dienste!
Zu den folgenden Fachgebieten finden Sie bei uns immer einen Experten, der Sie kompetent berät und vertritt. Natürlich stehen wir Ihnen auch in anderen Rechtsgebieten professionell zur Seite. Sprechen Sie uns an.
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- Allg. Geschäftsbedingungen
- Arbeitsrecht
- Arztrecht
- Baurecht
- Betreuungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
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Betreuungsrecht
Ihre Ansprechpartner sind:
Steffen Heine
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Fachanwalt für Familienrecht
- Familienrecht
- insbes. Unterhaltsrecht
Timea Kapitány
-
Fachanwältin für Familienrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Ist eine volljährige Person infolge einer Erkrankung oder einer Behinderung nicht in der Lage, ihre eigenen Angelegeheiten zu regeln, so kann das Gericht anordnen, dass eine Betreuung eingerichtet wird. Man kann frühzeitig Sorge dafür tragen, seine Verhältnisse auch für diesen Fall zu regeln und selbst zu bestimmen. Grundsätzlich sind auch bei einer Betreuung die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen, allerdings kann es schwerwiegende Erkrankungssituationen geben, in denen die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, Wünsche zu äußern. Um gegebenenfalls eine Betreuung abzuwenden, stehen einige rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Regelungsinstrumente zur Verfügung, wie beispielsweise die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung.
Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Vorstellungen und bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungserfügungen, damit Sie auch im Alter oder Erkrankungsfall Ihre Lebenssitution autonom bestimmen können.
Weiterführende ausführliche Informationen zum Thema Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie hier Betreuungsrecht

