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Eintrag vom 5. Juni 2008

Pflegezeitgesetz

Zeit Online
Im März dieses Jahres hat der Bundestag das Pflegezeitgesetz beschlossen. Es regelt Freistellungen im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen im Haushalt.

Seither haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch darauf, für eine kurze Zeit der Arbeit fernzubleiben, um sicherstellen zu können, dass ein naher Angehöriger umgehend gepflegt werden kann. Bei einem plötzlichen Pflegebedarf haben Mitarbeiter also in Zukunft immer einen kurzfristigen Anspruch auf bis zu zehn freizustellende Arbeitstage.

Aber: Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber Ihre Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Außerdem kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Ihre Mutter wirklich der Pflege bedarf, diese Versorgung also tatsächlich nötig ist.