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Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht Vorgaben zur Regelung des Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern gemacht haben, hat das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz nun zu den sich hieraus ergebenden aktuellen Problemen einen Fragen- und Antwortkatolog ins Netz gestellt, den wir hier wiedergeben:

Wer bekam bisher das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren?