Arztrecht u. Medizinrecht

Patienten haben einen Anspruch auf fachgerechte Behandlung. Wir beraten außergerichtlich und gerichtlich das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient.

Die Ärzteschaft befindet sich aktuell und mehr denn je in einem Spannungsfeld zwischen Aufrechterhaltung der Behandlungsqualität bei zunehmend enger werden finanziellen Ressourcen, zunehmender Verrechtlichung und Haftungsträchtigkeit der Behandlung.

Bei falschen Behandlungen oder Diagnosen kommt es zu umfassenden Streitverfahren, bei denen angesichts komplexer medizinischer und juristischer Fragen die Einholung juristischer Kompetenz unabdingbar ist.

Eine professionelle rechtliche Begleitung im

  • Berufs- und Vertragsrecht, insbes. Gesellschaftsrecht
  • Recht der medizinischen Behandlung
  • Haftpflichtrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arbeitsrecht

und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen im Arzt- Patientenverhältnis stellen wir sicher.

Ihre Ansprechpartner sind:

Jürgen Peitz
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Versicherungsrecht

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