Die Fachgebiete
Dezernate
Wir stellen unser Know-How in Ihre Dienste
Sie finden bei uns immer eine Expertin oder einen Experten, so dass Sie kompetent beraten und vertreten werden. Durch Fachanwaltschaften sind wir hoch spezialisiert.

Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen aus Ehe, Lebenspartnerschaft, Kindschaft und Verwandtschaft. Die richtige Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist wichtiger Bestandteil der Beratung. Gleiches gilt für das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder.

Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensverhältnisse eines Verstorbenen (Erblasser). Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Die Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen sind wichtiger Bestandteil der Beratung.

Arzt- und Medizinrecht
Die Ärzteschaft befindet sich aktuell und mehr denn je in einem Spannungsfeld zwischen Aufrechterhaltung der Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit. Die Patienten haben Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung (lege artis). Wir vertreten Sie im Rahmen von Arzthaftungsprozessen durch unseren Fachanwalt für Medizinrecht.

Versicherungsrecht
Versicherungsverträge dienen der Risikoabsicherung in allen Lebenslagen. Kommt es zum Schadenfall, so bedarf es der professionellen Beratung zur Geltendmachung oder zur Abwehr von Ansprüchen. Wir führen Klageverfahren im Deckungs- und Haftpflichtrecht.

Arbeitsrecht
Die anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unverzichtbar. Das Kündigungsschutzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der anwaltlichen Begleitung durch einen Fachanwalt. Aber auch das Betriebsverfassungsrecht bedarf der professionellen anwaltlichen Begleitung.

Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist das Fundament seriöser unternehmerischer Tätigkeit. Wir beraten Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften zu den rechtlichen Rahmenbedingungen ihres unternehmerischen Handelns. Dazu gehören die Erstellung von Vertragswerken und die Unterstützung bei der Geltendmachung und der Abwehr von Forderungen.

Wohnungseigentums- und Mietrecht
Mieter und Vermieter haben Rechte und Pflichten. Wir lösen Konflikte, außergerichtlich und gerichtlich. Das Recht des Wohnungseigentums sowie der Verwaltung von Haus- und Wohnung gehört zu unseren besonderen Kompetenzen.

Bau- und Architektenrecht
Die Erstellung von Architekten- und Werkverträgen sowie die begleitende Bauberatung und schließlich die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen "rund um den Bau" bedürfen stets der anwaltlichen Begleitung.

Allgemeines Vertragsrecht
Störungen bei der Abwicklung von Verträgen aller Art bedürfen anwaltlicher Beratung. Kaufrecht, Mietrecht, Darlehensrecht, Schenkungsrecht oder Bankrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Verkehrsrecht
Die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Verkehrsschadenfall bedarf der professionellen anwaltlichen Begleitung. Wir helfen Ihnen zudem mit Sachverstand im Fahrerlaubnisrecht bei der Erteilung oder beim Entzug der Fahrerlaubnis sowie bei Verstößen im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldrecht.