Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensverhältnisse eines Verstorbenen (Erblasser).

Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen und auch keinen Erbvertrag geschlossen, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Gesetzliche Erben sind dann, wenn kein Testament vorhanden ist, die Verwandten des Erblassers und sein Ehepartner bzw. gleichgeschlechtlicher Lebenspartner. Die Errichtung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrages ist also immer dann sinnvoll aber auch erforderlich, wenn Sie individuell über den Nachlass bestimmen und insbesondere von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen.

Die Frage, welche der beiden Instrumente gewählt werden sollte und ob überhaupt eine Regelung erforderlich ist, lässt sich nur in einem persönlichen und ausführlichen Gespräch beantworten. Sobald Sie sich entschlossen haben, eine Regelung über das Schicksal Ihres Vermögens nach dem Tode zu treffen, bieten wir Ihnen die gebotene umfassende Beratung, damit Sie beurteilen können, ob und wie Sie Ihre Motive und Vorstellungen sicher realisieren können.

Von großer Bedeutung sind dabei etwa Regelungen, die den Ausschluss von der Erbfolge zum Gegenstand haben.

Wir beraten Sie umfassend bei der Verwirklichung Ihres letzten Willens und helfen bei Realisierung von Pflichtteilsansprüchen gegen den oder die testamentarisch bestimmten Erben.

Ihre Ansprechpartner sind:

Dr. Volker Behrens
Rechtsanwalt - Notar a.D.

 

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Rechtsanwältin und Notarin

 

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