Verkehrsrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen aus Ehe, Kindschaft und Verwandtschaft. Den Kernbereich anwaltlicher Praxis stellt allerdings das Eherecht dar. Für Ehepartner, die sich untereinander nicht mehr verständigen können, ist es wichtig rechtzeitig Informationen darüber zu erhalten, was anlässlich einer Trennung geregelt werden sollte. Nur so können sie beurteilen, welche Probleme im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden können und welche nicht.
Unsere Aufgabe sehen wir in dieser Situation vor allem darin, Auseinandersetzungen zu versachlichen und möglichst zufriedenstellende und vor allem faire Lösungen zu erreichen.
Ihre Ansprechpartner sind:


Johannes Faller
Rechtsanwalt
Wohnungseigentums- und Mietrecht
Verkehrs- und Schadensrecht
Versicherungsrecht